Der Vergleich der Gesellschaftsrechtsordnungen hat neue praktische Relevanz gewonnen. Die Arbeit untersucht die deutsche und eine wichtige romanische Gesellschaftsrechtsordnung, die italienische. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters. Ausgangspunkt ist die Vorschrift zum ‘patto leonino’ des Codice civile. Diese besagt: «‘Die Vereinbarung, nach der einer oder mehrere Gesellschafter von jeder Beteiligung am Gewinn oder an Verlusten ausgeschlossen sind, ist nichtig’». Die Norm greift die ‘societas leonina’ nach Römischem Recht auf. Sie berührt grundsätzliche Fragen der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik. Die Untersuchung steht exemplarisch für eine rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit dem romanischen Rechtskreis. Das deutsche Gesellschaftsrecht folgt einer liberaleren Logik. Nur im Recht der stillen Gesellschaft ist die Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters konstitutiv für das Vorliegen einer Gesellschaft. Zumindest im Recht der Personenhandelsgesellschaften erscheint es lohnenswert, wie im italienischen Recht über die Vermittlung der Gesellschafterstellung «über das Ergebnis» als alternatives Kriterium nachzudenken.